Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht – im Einklang mit der Europäischen Zentralbank – angesichts der Covid-19-Pandemie und der daraus entstehenden tiefen Rezession die Notwendigkeit, dass die Banken bis Oktober 2020 keine Dividende an ihre Aktionäre ausschütten. Nutznießer der Dividenden von Genossenschaftsbanken sind allerdings nicht Aktionäre sondern ihre Mitglieder.

Die rund 44.000 Mitglieder unserer Volksbank sind Privatkunden oder stammen aus dem Mittelstand, sie sind in der Regel im Geschäftsgebiet ansässig. Die Förderung des Wirtschaftens ihrer Mitglieder ist prägender Teil der Arbeit jeder Genossenschaftsbank. Die Auszahlung der jährlichen Dividende kommt also direkt den Menschen in der Region zugute.

Unsere Volksbank ist aufgrund ihres Jahresergebnisses 2019 und der Eigenkapitalausstattung in der Lage, eine attraktive Dividende zeitnah auszuschütten. Dennoch werden wir der Vorgabe der BaFin folgen und die Entscheidung über die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 auf die Zeit ab Oktober 2020 verschieben.

Neben den bankaufsichtlichen Vorgaben waren wir auch aufgrund der noch immer geltenden Versammlungsbeschränkungen gemäß Infektionsschutzgesetz gezwungen, den ursprünglich für den 26. Mai 2020 geplanten Versammlungstermin erstmalig in der Geschichte unserer Bank zu verschieben.

Dies hat leider zur Folge, dass vorerst die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 nicht beschlossen und deshalb u. a. weder eine Dividende noch gekündigte Mitgliedschaftsguthaben ausgezahlt werden können. Natürlich tut uns das für unsere Mitglieder und Kunden leid, aber das Coronavirus Covid-19 stellt uns alle gemeinschaftlich vor eine besondere Situation, die wir hoffentlich gesund überstehen, und für die wir uns alle an neue Regeln halten müssen.

Stand heute gehen wir davon aus, dass unsere Vertreterversammlung im vierten Quartal 2020 als Präsenzveranstaltung unter strengen Hygieneauflagen stattfinden kann und darf. Den Termin geben wir unseren Mitgliedervertretern/innen mit ausreichender Vorlaufzeit bekannt und werden diesen selbstverständlich zur Information für unsere Mitglieder auch auf unserer Homepage veröffentlichen, sobald dieser feststeht.